REGELWERK

Regelwerk für die Reservierung und Miete der Häuser im Erholungszentrum IDA in Mielenko

§1. Allgemeine Bestimmungen

    • 1. Das Regelwerk legt die Bedingungen für die Reservierung und Miete der Häuser fest. Eine Reservierung bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der Bedingungen dieses Regelwerks. Mit Einzahlung des Vorschusses (30% des Preises für den Aufenthalt) gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.

§2. Reservierung und Vorschuss

    • 1. Die Reservierung ist durch die Zahlung des Vorschusses aus § 1 Punkt 1 auf das Konto: PL 29 1140 2004 0000 3812 0433 2631 BREXPLPWMBK innerhalb von 3 Arbeitstagen (es gilt das Datum der Gutschrift auf dem Empfängerkonto) zu bestätigen. Eine fehlende Einzahlung innerhalb der aufgeführten Frist bewirkt die Annullierung der Reservierung.
    • 2. Mit der Reservierung erklärt der Mieter sein Einverständnis für die Verarbeitung seiner persönlichen Daten ausschließlich zwecks Ausführung der Reservierung und Erfüllung der Meldepflicht gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 29.08.1997 über den Schutz der persönlichen Daten. Mieter haben das Recht zur Einsicht in ihre persönlichen Daten und zu ihrer Aktualisierung.
    • 3. Der Mieter akzeptiert das Miet-Regelwerk mit der Einzahlung des Vorschusses.
    • 4. Am ersten Aufenthaltstag zieht der Eigentümer die rückzahlbare Kaution in der Höhe von 100 euro bar ein.
    • 5. Den verbleibenden Teil der Aufenthaltsgebühr zahlt der Mieter bar zusammen mit der Kurtaxe am Ankunftstag bei der Entgegennahme der Schlüssel in der Rezeption.
    • 6. Der Mieter verpflichtet sich zur Begleichung der gesamten Aufenthaltsgebühr am Ankunftstag selbst dann, wenn sich die Ankunft verzögert oder der Aufenthalt aus Gründen gekürzt wird, die der Eigentümer nicht verschuldet hat.
    • 7. Der Rücktritt vom gesamten Aufenthalt oder die Verkürzung des Aufenthaltszeitraums durch den Mieter berechtigt nicht zur Rückzahlung der schon gezahlten Aufenthaltsgebühren.

§3. Nutzung des Hauses während des Aufenthalts

    • 1. Der Mieter hat das Haus bestimmungsgemäß zu nutzen. Er darf es nicht an andere Personen weiter vermieten oder ihnen zum Gebrauch überlassen. Zur Nutzung der Ferienhäuser sind nur einquartierte Personen berechtigt.
    • 2. In den Häusern gilt ein völliges Rauchverbot. Das Braten von Fisch und die Nutzung von Schuhen mit hohem Absatz sind ebenfalls verboten. Raucher werden um die Nutzung der Terrasse und wegen der Sauberkeit auch der Aschenbecher gebeten. Auf dem gesamten Gelände ist das Aufstellen von Kinderplanschbecken verboten.
    • 3. Wir bitten alle Gäste, nicht auf den Terrassen der Häuser zu grillen. Der richtige Platz zum Grillen ist das Gelände vor der Terrasse.
    • 4. Falls der Mieter deutlich gegen das Gebot der Ruhe verstößt und/oder die Rechte der Nachbarn verletzt sowie allgemein anerkannte Regeln des Zusammenlebens nicht einhält, behält sich der Eigentümer das Recht auf Kündigung des Aufenthalts des Mieters im Haus vor. Der Eigentümer ist dann nicht zur Rückzahlung der Gebühr für den nicht genutzten Aufenthaltszeitraum verpflichtet.
    • 5. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Nachtruhe gilt an Silvester nicht. Bei Verstößen gegen die Ordnung und Nichteinhaltung des Regelwerks auf dem Gelände des Erholungszentrums hat der Eigentümer oder eine berechtigte Person das Recht, das Verlassen des Objekts ohne Rückzahlung der Gebühr zu verlangen.
    • 6. Der Mieter ist zur Einhaltung der Brandschutzbestimmungen verpflichtet. In den Häusern gilt das Verbot zur Nutzung von Geräten und Gegenständen, die eine Brandgefahr darstellen und das Stromnetz belasten (an kälteren Tagen kann die Zentralheizung zugänglich gemacht werden). Das Hineinbringen leicht brennbarer Materialien, explosiver Stoffe und von Materialien mit unangenehmen Geruch in die Häuser ist verboten.
    • 7. Der Mieter ist verpflichtet, den Eigentümer des Objekts vor der Nutzung umgehend von erforderlichen Reparaturen im Haus zu informieren.
    • 8. Der Mieter ist zur Aufrechterhaltung des angetroffenen Zustands und zu seiner Rückgabe in diesem Zustand verpflichtet, was insbesondere das Abwaschen des Geschirrs betrifft. Die Verletzung der oben aufgeführten Anweisung bewirkt die Auferlegung einer Gebühr von bis zu 100 PLN. Reinigungsmittel werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dauerhafte Verunreinigungen sind sofort zu melden.
    • 9. Der Mieter trägt die volle materielle Verantwortung für Beschädigungen aller Art und Zerstörungen von Gegenständen, der Einrichtung und der technischen Anlagen des Hauses und des Objekts, die aufgrund seiner Schuld entstanden. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, das gemietete Haus in Anwesenheit des Mieters nach vorheriger Ansage an den Mieter zu betreten.
    • 10. Der Mieter darf keine Tiere auf das Gelände des Erholungszentrums bringen.
    • 11. Bei Überschreitung der angegebenen Anzahl der Personen, die das Haus nutzen (ohne Einwilligung und Wissen des Eigentümers oder einer berechtigten Person), kann der Eigentümer den Mieter mit einer Vertragsstrafe von bis 1000 PLN belegen. Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmung kann der Eigentümer den Mietvertrag sofort ohne Rückzahlung der Gebühr für den nicht genutzten Aufenthaltszeitraum kündigen. Außenstehende haben kein Aufenthaltsrecht für das Gelände des Erholungszentrums.
    • 12. Das gültige Recht für Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ist das polnische Recht. Eventuelle Streitigkeiten werden gütlich beigelegt. Bei Streitigkeiten ist das Gericht mit Sitz in Koszalin zuständig.

§4. Übergabe des Hauses

    • 1. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr (Ankunft) und endet um 10:00 Uhr (Abfahrt).
    • 2. Die Ein- und Ausquartierung erfolgen im Haus bei Anwesenheit des Eigentümers oder einer berechtigten Person.
    • 3. Der Mieter ist nach der Ankunft, aber vor dem Einzug, verpflichtet, das Haus abzunehmen, das bedeutet, die Möbel, Fenster, Duschkabine und die verbleibenden Geräte, die sich im Haus befinden, zu kontrollieren. Fehlende Anmerkungen des Mieters bezüglich solcher Beschädigungen innerhalb von 4 Stunden nach dem Erhalt der Schlüssel bedeuten, dass der Mieter keine Vorbehalte zum gesamten Lokal hat. Der Mieter haftet finanziell für zerstörte oder beschädigte Geräte in den Häusern und auf dem Gelände des Erholungszentrums.
    • 4. Anmerkungen zu Beschädigungen und Zerstörungen sind sofort beim Eigentümer zu melden.
    • 5. Der Mieter trägt keine zusätzlichen Strom- und Wasserkosten, es sei denn, dass die Zähler im Haus einen höheren als den mittleren Verbrauch anzeigen. Der mittlere Stromverbrauch beträgt bei vollständiger Belegung 37 kWh, der Wasserverbrauch beträgt 7 m3. Der Mieter trägt keine zusätzlichen Strom- und Wasserkosten, es sei denn, dass die Zähler im Haus Deluxe einen höheren als den mittleren Verbrauch anzeigen. Der mittlere Stromverbrauch beträgt bei vollständiger Belegung 74 kWh, der Wasserverbrauch beträgt 14 m3.
    • 6. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Zerstörungen des Hauses und seiner Einrichtung aller Art, die aufgrund seiner Schuld oder aufgrund der Schuld der Personen entstanden, für die er verantwortlich ist.
    • 7. Vor dem Verlassen des Erholungszentrums sind das Haus und das umliegende Gelände aufzuräumen. Der Müll ist in die Müllcontainer zu werfen. Wir bitten, keine Lebensmittel im Haus zurückzulassen. Die Entgegen- und Übernahme des Hauses erfolgen immer bei Anwesenheit der Eigentümer oder einer berechtigten Person.
    • 8. Werden keine Beschädigungen und Zerstörungen festgestellt, wird die Kaution des Mieters vollständig zurückgezahlt.

§5. Schlussbestimmungen

    • 1. Für die Zeit der Reise/des Aufenthalts wird der Abschluss einer Versicherung im eigenen Umfang empfohlen. Mehr Informationen zu diesem Thema erteilen Versicherungsunternehmen für Touristen.
    • 2. Der Preis für die Dienstleistungen, die vom Eigentümer der Ferienhäuser erbracht werden, enthält keine Versicherungen. Das Erholungszentrum haftet nicht für Verletzungen, Schäden und Zerstörungen am Vermögen (gesundheitliche und materielle Schäden Dritter) während des gesamten Erholungsaufenthalts.
    • 3. Eltern haften für die Sicherheit und alle Folgen der Tätigkeit ihrer Kinder in den Häusern, auf dem Spielplatz und auf dem Gelände des gesamten Erholungszentrums.
    • 5. Die physische und materielle Haftung für vom Eigentümer ausgeliehene Geräte tragen die Personen, die diese Geräte ausgeliehen haben.
    • 6. Der Eigentümer des Erholungszentrums haftet nicht materiell für Sachen der Gäste im Haus oder auf dem Gelände des Erholungszentrums wie auch nicht für den Diebstahl und Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz des Erholungszentrums abgestellt wurden.
    • 7. Der Eigentümer des Erholungszentrums haftet nicht für Schäden aus Höherer Gewalt, Tätigkeiten des Mieters, aus Tätigkeiten Dritter, für die er nicht verantwortlich ist, aus den Eigenschaften von Gegenständen oder aufgrund von Zufällen, insbesondere für den Verlust von Geldwerten (Schecks, Zahlkarten), optische Geräte, Kommunikationsmittel und Wertsachen.
    • 8. Ein Mieter, der eine Reservierung vornimmt, hat keine Vorbehalte zu den technischen Lösungen des Erholungszentrums.
    • 9. Informationen wie auch Fotos auf der Internetseite und bei den Vermittlern des Erholungszentrums müssen nicht dem tatsächlichen Zustand entsprechen.
    • 10. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Regelwerks kann der Eigentümer die weitere Erbringung von Dienstleistungen für die Person, die für die Verstöße verantwortlich ist, ablehnen. Solch eine Person ist zur sofortigen Befolgung der Anweisungen des Eigentümers, insbesondere zur Zahlung für die entsprechenden Beschädigungen und Zerstörungen sowie zum Verlassen des Objekts, verpflichtet.

WIR FREUEN UNS ÜBER IHREN BESUCH

Projekt, bezuschusst von der Europäischen Union aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und aus dem Staatsbudget im Rahmen des Operationellen Programms der Woiwodschaft Zachodniopomorskie für die Jahre 2007-2013.